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Wie wird Rechtsberatung berechnet?

In Deutschland regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Vergütung von Rechtsanwälten. Es unterscheidet Festgebühren und Rahmengebühren. Festgebühren beschreiben gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten und für die Gebiete des Sozial- und Strafrechts vor.

Darüber hinaus kann frei zwischen Mandant und Rechtsanwalt verhandelt werden, z.B. die Gebühren für Beratung und Rechtsgutachten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir die Kostenübernahme direkt mit Ihrem Versicherer. Sofern Sie die Kosten selbst tragen, werden wir die anfallenden Kosten für Sie zunächst transparent offenlegen. Diese unterscheiden sich jedoch von Fall zu Fall und richten sich vorrangig nach dem Streitwert. Im Streitfall kommen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns auf entstehende Kosten anzusprechen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung, die in den meisten Fällen die Kosten für eine Rechtsberatung und im Streitfall auch für die Vertretung Ihrer Interessen übernimmt. Einzelheiten hierzu sind von Tarif zu Tarif und von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Ihr Kostenbeitrag beläuft sich bei erfolgter Kostenübernahme der Versicherung dann lediglich auf die Höhe der individuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Rechtschutzversicherung dann Leistungen erbringt, wenn Ihnen kein schuldhaftes Handeln nachgewiesen wird.

Eine detaillierte Übersicht über die Vergütung von Anwälten finden Sie unter der Adresse: